Heilpraktiker für Osteopathie
Das Verwaltungsgericht Aachen (AZ. 5 K 1114/14) hat jüngst entschieden, dass kein Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Osteopathie besteht.
Das heißt, dass es - anderes als bei Physiotherapeuten - weiterhin keinen Heilpraktiker, beschränkt auf Osteopathie geben wird.
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