Rechtsfrage des Monats: Osteopathie im betrieblichen Gesundheitsmanagement?

Osteopathie gewinnt im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements immer mehr an Bedeutung. Sie bietet eine ganzheitliche Herangehensweise, bei der der Körper als zusammenhängendes System betrachtet wird, um Blockaden und Dysfunktionen zu lösen. Durch präventive Behandlungen können mögliche Gesundheitsprobleme frühzeitig erkannt und behandelt werden, was langfristig Beschwerden wie Rückenschmerzen und Muskelverspannungen lindert. Zudem wird bei der osteopathischen Behandlung individuell auf die Bedürfnisse jedes Mitarbeiters eingegangen. Insgesamt trägt die Osteopathie dazu bei, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und die Krankheitsrate zu senken.
Frage:
Ich bin Heilpraktikerin mit Weiterbildung Osteopathie, ohne eigene Praxis.
Ich plane für ein Unternehmen Osteopathie im Rahmen des betriebliche Gesundheitsmanagements anzubieten. Das Unternehmen würde mir einen Raum zur Verfügung stellen, in dem ich Mitarbeiter behandeln darf. Termine sollen über das Unternehmen vereinbart werden, Bezahlung erfolgt zw. Patientin und mir.
Hier meine Fragen dazu:
1) Können die Termine wie Hausbesuche gewertet werden, sodass lediglich eine Hausbesuchspraxis zu gründen ist? Wie detailliert sollte man dem Gesundheitsamt den Sachverhalt darlegen? Lieber nur Praxissitz mit Privatadresse anmelden?
2) Muss der vom Betrieb zur Verfügung gestellte Raum besonderen Anforderungen entsprechen (z.B. baulich oder hinsichtlich Hygiene)?
3) Darf der AG dem AN die Leistung bezuschussen?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Antwort:
Ob diese Leistung als betriebliches Gesundheitsmanagement im Rahmen der Betriebsausgaben anerkannt wird, kann nur das zuständige Finanzamt verbindlich erklären. Ich sehe dies vorliegend als kritisch an.
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25.05.2025